Ein Gehalt ist ein Fixkosten-Sprung, kein variabler Auftrag – es fällt auch in schwachen Monaten an. Dieser Rechner zeigt, wie viel zusätzlichen Rohertrag die Person erwirtschaften muss, damit sich das für dich netto lohnt, und was von jedem Euro danach übrig bleibt.
Umsatz minus Material & Fremdleistungen, wie im Hauptrechner.
Miete, Software, Versicherungen – noch ohne Personal.
Aufschlag auf das Bruttogehalt für Pensions-, Kranken- & Arbeitslosenversicherung (~19,4 %), Unfallversicherung (1,10 %), Insolvenz-Entgeltsicherung (0,10 %), Wohnbauförderungsbeitrag (0,50 %, Wien 0,75 %), Dienstgeberbeitrag FLAF (3,70 %), Zuschlag zum DB (0,32–0,40 % je Bundesland), Kommunalsteuer (3,00 %) und Mitarbeitervorsorgekasse (1,53 %). In Summe gesetzlich fix bei ~29,6 % (außerhalb Wien) bis ~29,9 % (Wien) – kaum gestaltbar, daher der enge Regelbereich.
Vereinfachtes Modell zur Orientierung – ersetzt keine Steuer- oder Personalberatung. Nicht berücksichtigt sind u. a. Förderungen (z. B. Eingliederungsbeihilfe), kollektivvertragliche Branchen-Zusatzkosten und die Einarbeitungszeit, in der eine neue Person noch nicht voll produktiv ist. Gedacht für die erste Anstellung eines EPU – bei bereits größerem Rohertrag verschiebt sich die Fragestellung (Skaleneffekte, Führungsspanne), auch wenn der nötige Mehr-Rohertrag rechnerisch gleich bleibt. Alle Konstanten Stand 2026, Quellen siehe README.
Rund 30 % des Bruttogehalts: Pensions-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF), Kommunalsteuer und die Mitarbeitervorsorgekasse. Diese Quote ist gesetzlich vorgegeben und kaum verhandelbar – anders als das Bruttogehalt selbst.
Bei Angestellten ist die Probezeit gesetzlich auf einen Monat fixiert (§ 19 Abs. 2 AngG). In dieser Zeit kann jede Seite das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen auflösen.
Als Arbeitgeber musst du gestaffelte Kündigungsfristen einhalten: 6 Wochen im ersten und zweiten Dienstjahr, steigend bis zu 5 Monaten ab dem 25. Dienstjahr (§ 20 Angestelltengesetz). Das Gehalt läuft während der Kündigungsfrist regulär weiter.
Nein. Teilzeit oder ein befristetes erstes Dienstverhältnis sind gängige, risikoärmere Einstiege – die Fixkosten-Logik dieses Rechners funktioniert für beide, du musst nur das tatsächliche Bruttogehalt und die tatsächlichen Gehälter pro Jahr eintragen.
Er rechnet mit den echten Lohnnebenkosten-Sätzen und derselben SVS-/Einkommensteuerformel wie der Satzwert-Hauptrechner. Nicht abgebildet sind Förderungen (z. B. Eingliederungsbeihilfe), kollektivvertragliche Zusatzkosten einzelner Branchen oder die Einarbeitungszeit, in der eine neue Person noch nicht voll produktiv ist.