Statt einer einzelnen Zahl zeigt dir dieser Rechner eine Kurve: dein Gesamtnetto aus Lohn und Selbstständigkeit über verschiedene Anstellungsausmaße hinweg – mit echter SVS-Versicherungsgrenze, gemeinsamer Veranlagung und Sensitivitätsband für unsichere Annahmen.
Laut Lohnzettel, ohne Zulagen.
Achtung: Ein 15. Gehalt ist steuerlich NICHT begünstigt – das rechnen wir korrekt.
Umsatz minus Material & Fremdleistungen. Steht in deiner E/A-Rechnung. Entspricht deiner heutigen Situation bei 100 % Anstellung.
Wie viele Stunden pro Woche du heute, bei 100 % Anstellung, tatsächlich in die Selbstständigkeit steckst, um den obigen Rohertrag zu erzielen. Daraus ergibt sich dein impliziter Stundensatz (rechts angezeigt) – der bleibt beim Hochrechnen konstant. Wird das hier zu niedrig angegeben, überschätzt die Kurve, wie viel zusätzlicher Rohertrag durch freiwerdende Zeit entsteht.
Miete, Versicherung, Software, Leasing – alles, was auch ohne einen einzigen Auftrag anfällt.
Steuerfreie Zulagen: nur eintragen, was laut Lohnzettel steuerfrei ist (z. B. Schmutz-, Erschwernis-, Gefahrenzulage) oder steuerfreie Beihilfen wie die Familienbeihilfe. Normale steuerpflichtige Zulagen gehören ins Bruttogehalt.
Nur für die Kleinunternehmergrenzen-Warnung relevant: B2B-Kunden sind vorsteuerabzugsberechtigt, ein KU-Verlust trifft dich dort kaum.
Für die Kleinunternehmergrenzen-Warnung:
Umsatz ≈ Rohertrag / (1 − Materialquote).
Wenn du deine Anstellung reduzierst, wird nicht jede freigewordene Stunde automatisch zu bezahlter Arbeit. Ein Teil geht in Akquise, Administration und Leerlauf. 60 % ist ein realistischer Startwert: Von 10 freien Stunden werden 6 zu zusätzlichem Rohertrag. Verschiebe den Regler und beobachte das Optimum – wandert es stark, ist genau diese Annahme deine kritische. Wandert es kaum, ist deine Entscheidung robust.
Vereinfachtes Modell zur Orientierung – ersetzt keine Steuerberatung. Nicht berücksichtigt sind u. a. Pendlerpauschale, Sonderausgaben, Werbungskosten über der Pauschale sowie Detailregelungen der Sonderzahlungsbesteuerung. Die Sechstel-Begünstigung wird vereinfacht gerechnet. Alle Konstanten Stand 2026, Quellen siehe README.
Einkommen aus Anstellung und Selbstständigkeit werden gemeinsam veranlagt: Beide Einkommen werden addiert und gemeinsam der progressiven Einkommensteuer unterworfen. Für die Selbstständigkeit kommen zusätzlich SVS-Beiträge (26,83 % vom Gewinn) und der Gewinnfreibetrag dazu, für die Anstellung die ASVG-Sozialversicherung und die begünstigte Besteuerung von 13./14. Gehalt.
Liegt dein jährlicher Gewinn aus der Selbstständigkeit unter 6.613,20 € (Stand 2026), kannst du als „Neue:r Selbstständige:r" von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung ausgenommen werden – nur die Unfallversicherung (155,40 €/Jahr) bleibt in jedem Fall bestehen. Überschreitest du die Grenze wider Erwarten, wird rückwirkend nachverrechnet, oft inklusive eines Zuschlags von 9,3 %.
Das hängt stark davon ab, wie effizient du die freiwerdende Zeit tatsächlich in bezahlte Aufträge umwandelst (siehe „Zeitverwertung" im Rechner oben) und wie nahe du an der SVS-Versicherungsgrenze liegst. Eine pauschale Antwort gibt es nicht – deshalb rechnet dieses Tool eine Kurve statt einer einzelnen Zahl.
Überschreitest du 55.000 € Jahresumsatz, entfällt die Kleinunternehmerbefreiung von der Umsatzsteuer für das gesamte Jahr. Auf Umsätze mit Privatkund:innen (B2C) musst du dann Umsatzsteuer verrechnen, die du bei bestehenden Preisen oft nicht einfach draufschlagen kannst – bei B2B-Kund:innen ist das meist unproblematisch, da diese die Vorsteuer abziehen können.
Der Rechner bildet die reale österreichische SVS-Formel, alle 7 Einkommensteuer-Tarifstufen, den Gewinnfreibetrag und die Sonderzahlungsbesteuerung ab – das ist deutlich genauer als Pauschal-Faustregeln. Er ersetzt aber keine Steuerberatung: Individuelle Faktoren wie Pendlerpauschale oder Mehrfachversicherungs-Sonderfälle sind nicht abgebildet.